Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

August 2024

Betreuungs-Entschädigung bei Bezügern von Ergänzungsleistungen zur AHV/IV

Die Kosten für Pflege und Betreuung durch Familienangehörige werden nur erstattet, wenn diese Familienangehörigen nicht in die Berechnung der Ergänzungsleistungen einbezogen sind. Auch müssen die betreuenden Angehörigen eine erhebliche Erwerbseinbusse haben

Das Bundesgericht entschied, dass der Höchstbetrag der Entschädigung von CHF 90’000 pro Jahr etwa 338 Arbeitstagen entspricht. Diese maximale Entschädigung kann beansprucht werden, wenn die berechtigte Person vollzeitlich unterstützt wird. Die Ausbildung des pflegenden Familienangehörigen spielt keine Rolle; die Entschädigung erfolgt immer zum gleichen Satz. (Quelle: BGE 8C_572/2003 vom 8.5.2024)

Ausländische Mehrwertsteuer in Rechnungen

In der Schweiz gibt es keine Doppelbesteuerungsabkommen für die Mehrwertsteuer. Deshalb kann es vorkommen, dass eine Leistung in zwei Länder beiden Mehrwertsteuern unterliegt. Die Eidg. Steuerverwaltung hat nun entschieden, dass für die Berechnung der Schweizer Mehrwertsteuer der Nettobetrag ohne die ausländische Steuer entscheidend sei.

Die steuerliche Abgrenzung von privatem gegenüber geschäftlichem Anlagevermögen

Fahrzeuge, Maschinen, Handys oder Notebooks können sowohl privat als auch geschäftlich genutzt werden. Bei gemischter Nutzung wird die sogenannte Präponderanzmethode angewendet. Diese Methode legt fest, ob der Gegenstand ganz dem Geschäfts- oder Privatvermögen zugeordnet wird, basierend darauf, wie er überwiegend genutzt wird, d.h. mehr als 50%. Eine Aufteilung in beide Kategorien ist nicht möglich.

In der Praxis ist diese Zuordnung oft schwierig und wird im Einzelfall entschieden. Kriterien für die Zuteilung sind neben der Präponderanzmethode u.a.:

Nachweis der Nutzung: Für Fahrzeuge und ähnliche Vermögenswerte können Fahrtenbücher oder andere Aufzeichnungen zur Nutzung verlangt werden. Auch typische Nutzungsmuster dienen als Nachweis.

  • Der Zweck, für den der Vermögenswert angeschafft wurde, und die Art, wie er verwendet wird, sind wichtige Kriterien.
  • Eine ordnungsgemässe Buchführung und Dokumentation der Nutzung ist notwendig, um die Zuordnung zu belegen. Dabei können Rechnungen, Verträge und andere Unterlagen können als Nachweis dienen.
  • Es muss eine klare Trennung zwischen geschäftlichen und privaten Aktivitäten bestehen.
  • Die steuerlichen Regelungen können je nach Kanton variieren.

Diese Kriterien helfen Unternehmen und Privatpersonen, ihre Vermögenswerte korrekt zuzuordnen und die entsprechenden steuerlichen Vorteile zu nutzen.

Einzahlung in Pensionskasse bis kurz vor Kapitalbezug ist möglich

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob ein Einkauf in die berufliche Vorsorge nach einer Scheidung steuerlich absetzbar ist, wenn er im Jahr vor dem Teilbezug des Kapitals erfolgt.

Ein Mann wollte nach seiner Scheidung seine Vorsorgelücke schliessen. Dazu verteilte er die Lücke auf die Jahre bis zu seinem Rentenalter und leistete jährlich entsprechende Einkäufe in die berufliche Vorsorge. Die Steuerverwaltung argumentierte, dass der letzte Einkauf eine Steuerumgehung darstellt, weil er kurz vor dem Kapitalbezug erfolgte.

Das Bundesgericht entschied, dass keine Steuerumgehung vorliege und wies die Beschwerde der Steuerverwaltung ab.

Damit ist festgelegt, dass solche Einkäufe zur Schliessung einer Vorsorgelücke nach einer Scheidung, selbst im Jahr vor dem Kapitalbezug, steuerlich absetzbar sind. (Quelle: BGE 9C_526/2023 vom 29.5.2024)

Überlassung eines Liegenschaftsteils zur unentgeltlichen Nutzung gilt als Eigennutzung

Wird bei einer Trennung oder Scheidung eine Liegenschaft oder ein Liegenschaftsteil dem empfangenden Ehegatten unentgeltlich zur Nutzung überlassen, ist dies steuerrechtlich weiterhin eine Eigennutzung. Der Ehepartner, der das Grundstück überlässt, muss den Eigenmietwert des überlassenen Teils weiterhin vollständig versteuern.

Die unentgeltliche Überlassung der Liegenschaft gilt steuerrechtlich als Unterhaltsbeitrag. Der Leistende kann diesen Betrag mit den anderen Alimenten zum Abzug bringen, der Empfangende muss den entsprechenden Betrag versteuern.

Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

Juli 2024

Verzicht auf Rentner-Freibetrag bei der AHV seit 1.1.2024 möglich

Bei Ausübung einer Erwerbstätigkeit im Rentenalter kann neu auf den AHV-Freibetrag verzichtet werden. Mit dem Verzicht können Beitragslücken geschlossen und generell die AHV-Renten bis zur maximalen Rente verbessert werden. Zudem kann das massgebende durchschnittliche Jahreseinkommen durch diese Beiträge verbessert werden, was zu einer Erhöhung der Rente führt.

Versicherte, die von diesen Massnahmen profitieren möchten, können eine einmalige Neuberechnung der Rente beantragen. Beiträge bis zu fünf Jahre nach Erreichen des Rentenalters werden dabei berücksichtigt.

Das nach dem Referenzalter erzielte Einkommen muss jedoch mindestens 40 Prozent des massgebenden durchschnittlichen Jahreseinkommens betragen. Arbeitnehmende müssen ihren Verzicht spätestens bei der Auszahlung des ersten Gehalts nach Erreichen des Rentenalters ihrem Arbeitgeber mitteilen. Die getroffene Entscheidung bezüglich des Beitragsabzugs wird automatisch auch in den folgenden Beitragsjahren angewendet, es sei denn, es wird bei der Auszahlung des ersten Gehalts im nächsten Jahr eine andere Entscheidung mitgeteilt.

Selbstständige, die auf den Freibetrag verzichten möchten, müssen dies bis zum 31.12. des laufenden Beitragsjahres der zuständigen Ausgleichskasse mitteilen. Diese Entscheidung gilt ebenfalls automatisch für die folgenden Beitragsjahre, es sei denn, bis zum 31.12. des jeweiligen Jahres wird der Ausgleichskasse mitgeteilt, dass der Freibetrag angewendet werden soll.

Statuten einer AG bis Ende 2025 anpassen

Statuten, die nicht den Vorschriften des neuen Aktienrechts entsprechen, müssen spätestens 2024 von der Generalversammlung angepasst werden. Die entsprechende Übergangsfrist läuft Ende Jahr aus und ab dem 1. Januar 2025 werden rechtswidrige Statutenbestimmungen automatisch ausser Kraft gesetzt. Es lohnt sich, jetzt die Statuten auf ihre Gesetzeskonformität zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen.

Kauf und Nutzung einer Ferienimmobilie: das ist zu beachten

Beim Kauf einer Ferienimmobilie muss finanziell und steuerlich einiges beachtet werden. Selbstbewohntes Wohneigentum wird von Banken mit bis zu 80 Prozent finanziert, Ferienhäuser und Ferienwohnungen hingegen nur zu 50 bis höchstens 70 Prozent. Der Rest muss aus eigenen Mitteln aufgebracht werden. Guthaben aus der Pensionskasse und der Säule 3a dürfen nicht verwendet werden. Alternativ kann auf dem Hauptwohnsitz eine zusätzliche Hypothek aufgenommen werden, um die Ferienimmobilie zu bezahlen.

Für Ferienhäuser und Ferienwohnungen gelten strengere Amortisationspflichten als für selbstbewohntes Wohnen. Die Amortisationsregeln sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und unterscheiden sich von Bank zu Bank. Die meisten Banken verlangen, dass Hypotheken für Ferienimmobilien in 10 bis 15 Jahren oder bis zum Erreichen des Rentenalters auf unter 50 Prozent zurückbezahlt werden.

Eine Ferienimmobilie unterliegt der gleichen steuerlichen Behandlung wie ein Hauptwohnsitz. Der Verkehrswert der Immobilie wird als Vermögen am steuerpflichtigen Ort betrachtet, während der Eigenmietwert abzüglich der Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen als Einkommen am Standort der Immobilie angesehen wird. Der Eigenmietwert kann je nach Kanton variieren, unabhängig von der Dauer des Aufenthalts im Feriendomizil.

Die Tragbarkeitsberechnung von Ferienimmobilien folgt denselben Regeln wie bei selbstbewohntem Wohneigentum und sollte nicht mehr als ein Drittel des Bruttohaushaltseinkommens ausmachen. Wichtig: Für die Berechnung werden die Wohnkosten addiert.

Wird das Ferienhaus oder die Ferienwohnung vermietet, müssen die Mieteinnahmen nach Abzug der Unterhaltskosten und Hypothekarzinsen als Einkommen versteuert werden. Im Falle einer teilweisen Vermietung werden der Eigenmietwert und die Mieteinnahmen anteilsmäßig berechnet.

Arbeitslosigkeit und Steuern

Arbeitslosigkeit hat nicht nur finanzielle, sondern auch steuerliche Konsequenzen. Die wichtigsten Punkte:

  • Arbeitslosengeld gilt als Einkommen und muss versteuert werden. Die Entschädigung unterliegt den gleichen Steuersätzen wie reguläres Einkommen.
  • Reisekosten für Vorstellungsgespräche und Weiterbildungskosten können in der Steuererklärung als Abzüge deklariert werden und reduzieren so die Steuerlast.
  • Vermögenssteuern: Wer arbeitslos ist, muss weiterhin Vermögenssteuern zahlen. Diese basieren auf dem Gesamtvermögen, unabhängig vom Beschäftigungsstatus.
  • Sozialleistungen wie die Unterstützung bei Wohn- und Gesundheitskosten sind steuerfrei. Es ist abzuklären, welche dieser Sozialleistungen steuerfrei sind oder als Einkommen gelten.

Der Kauf eines Anteils an einem Erneuerungsfonds kann steuerlich nicht abgezogen werden

Bei einem Liegenschaftenkauf kann der Anteil, der für den Erneuerungsfonds bezahlt wird, nicht als Liegenschaftskosten steuerlich in Abzug gebracht werden.

Die Situation des Klägers vor Bundesgericht, der dem Verkäufer der Stockwerkeinheit einen Betrag für dessen Anteil am Erneuerungsfonds bezahlt hat, ist nicht vergleichbar mit der Situation eines Stockwerkeigentümers, der in den Erneuerungsfonds einzahlt. Denn die Zahlung des Käufers dient in keiner Weise und zu keinem Zeitpunkt dem Liegenschaftsunterhalt, erklärt das Bundesgericht. Es ist gerechtfertigt, dass zwei eigentlich identische Zahlungen steuerrechtlich ungleich behandelt werden. (Quelle: BGE 9_391/2023 vom 5.1.2024)

Steuerlich privilegierte Kapitalleistung oder nicht?

Das Bundesgericht hatte zu entscheiden, ob es sich bei einer Abgangsentschädigung eines Steuerpflichtigen um eine Kapitalleistung handelt, die dieser steuerlich günstig beziehen wollte.

Damit eine Entschädigung als Kapitalleistung anerkannt wird, müssen alle folgende drei Voraussetzungen erfüllt sein:

  1. Die steuerpflichtige Person verlässt das Unternehmen nach Erreichen des 55. Altersjahres,
  2. die Erwerbstätigkeit wird definitiv aufgegeben und
  3. durch das Verlassen des Unternehmens resp. dessen Vorsorgeeinrichtung entsteht eine Lücke in der Vorsorge.

Da der Steuerpflichtige nie erklärte, seine Arbeitstätigkeit aufzugeben, gilt die Auszahlung nicht als Kapitalleistung. (Quelle: BGE 9C_237/2023 vom 5.3.2024)

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Juni 2024

Wegfall des Pflichtteilsschutzes im Scheidungsverfahren

Bis zur Erbrechtsrevision entfiel der Pflichtteil des überlebenden Ehegatten erst mit dem Scheidungsurteil.

Neu entfällt der Pflichtteilsschutz des überlebenden Ehegatten bereits bei hängigem Scheidungs- bzw. Auflösungsverfahren oder wenn die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt gelebt haben.

Jährliche MwSt.-Abrechnung für kleine Unternehmen möglich

Kleinere Unternehmen können auf Antrag ihre Mehrwertsteuer jährlich abrechnen, wenn ihr Umsatz aus steuerbaren Leistungen CHF 5’024’000 nicht übersteigt.

Die jährliche Abrechnung muss für mindestens eine Steuerperiode beibehalten und bei der Eidg. Steuerverwaltung beantragt werden. Die Genehmigung dazu kann widerrufen werden, wenn die steuerpflichtige Person ihren Abrechnungs- und Zahlungspflichten nicht vollständig nachkommt. Nach einem Wechsel von der jährlichen zur viertel- oder halbjährlichen Abrechnung kann erst nach drei Steuerperioden wieder zur jährlichen Abrechnung zurückgekehrt werden.

Bei der jährlichen Abrechnung wird die Steuer provisorisch in Raten erhoben, die von der Eidg. Steuerverwaltung festgelegt und in Rechnung gestellt werden. Die Raten basieren auf dem Vorjahresumsatz. Die Fälligkeitstermine der Raten entsprechen denen der viertel- und halbjährlichen Abrechnung. Bei verspäteter Zahlung sind Verzugszinsen zu zahlen.

Vorsicht bei Barzahlungen über CHF 15’000

Wenn grössere Summen in bar bezahlt werden, ist Vorsicht geboten, besonders im Baugewerbe. Die MwSt.-Behörde hat in letzter Zeit bei Kontrollen keine Vorsteuerabzüge akzeptiert, wenn nur Quittungen über Barzahlungen vorhanden waren. Das Bundesgericht hat diese Entscheidung unterstützt.

In der Baubranche werden oft Aufträge nur gegen Barzahlung ausgeführt, besonders von Subunternehmern, die häufig nur für kurze Zeit aktiv sind und dann Konkurs anmelden. Dies macht es schwierig für die Steuerbehörde zu überprüfen, ob die Mehrwertsteuer, die auf den Rechnungen ausgewiesen sind, tatsächlich bezahlt wurden. Die Steuerbehörde verweigert daher Vorsteuerabzüge, wenn die Zahlung nur mit Barquittungen nachgewiesen wird.

Es empfiehlt sich, Leistungen im Wert von CHF 15’000 oder mehr nicht bar, sondern über Bankkonten zu bezahlen, um Probleme mit der Vorsteuerabzugsberechnung zu vermeiden.

Todesfall im Unternehmen – was tun?

Ein Todesfall im Unternehmen belastet das ganze Team. Priorität hat das Gespräch mit den Angehörigen, um ihre Wünsche zu erfahren, auch bezüglich der Kommunikation gegen innen und aussen. Informieren Sie Ihr Team persönlich und nicht per Mail, betonen Sie Empathie und Respekt.

Mit dem Tod endet das Arbeitsverhältnis. Wenn die verstorbene Person anspruchsberechtigte Personen hinterlässt, ist es erforderlich, den Lohn für kurze Zeit fortzuführen.

Anspruchsberechtigt sind dabei Ehepartner, minderjährige Kinder oder andere Personen, für die Unterstützungspflicht bestand.

Die Dauer der sogenannten «Lohnnachgenuss»-Zahlung hängt von der Dienstdauer ab: Bei einer Dienstdauer von unter fünf Jahren beträgt die Zahlungsdauer einen Monat, andernfalls zwei Monate, jeweils ab dem Todestag. Da es sich hierbei nicht um einen Lohn im eigentlichen Sinne handelt, sind keine Abzüge für Sozialversicherungen erforderlich. Der vereinbarte Bruttolohn, einschliesslich aller Lohnbestandteile wie dem 13. Monatslohn, regelmässigen Zulagen, Provisionen oder Naturallohnanteilen, wird vollständig ausbezahlt.

Jahresrechnung und Gewinnverwendung sind bei verpasstem Revisionsbericht nichtig

Bevor an der Generalversammlung die Jahresrechnung genehmigt und die Verwendung des Bilanzgewinnes beschlossen wird, muss der Revisionsbericht vorliegen. Dies ist bei Gesellschaften der Fall, die ihre Jahresrechnung durch eine Revisionsstelle prüfen müssen. Zur Revision verpflichtet sind alle Aktiengesellschaften und GmbHs mit mehr als zehn Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

Liegt der Revisionsbericht nicht vor, sind die Beschlüsse zur Genehmigung der Jahresrechnung und der Konzernrechnung sowie zur Verwendung des Bilanzgewinnes nichtig.

Die Folgen davon sind:

  • Die Beschlüsse der Gesellschafterversammlung sind nichtig.
    • Bei einer Prüfung durch die Sozialversicherungen kann ein Organisationsmangel festgestellt werden, was eine Meldung ans Handelsregister nach sich zieht.
  • Ev. Rückerstattungsansprüche von Dividenden, Tantiemen usw. können entstehen.

Was ist virtuelle Schwarzarbeit?

Virtuelle Schwarzarbeit bezeichnet das Ausführen bezahlter Tätigkeiten über Online-Dienstleistungsplattformen. Für viele ist dies eine attraktive Einkommensquelle, die Flexibilität und Vereinbarkeit mit anderen Verpflichtungen bietet. Allerdings werden dabei oft Steuer- und Sozialversicherungspflichten miss–achtet, was als Verstoss gegen geltende Rechtsvorschriften betrachtet wird. Diese Praxis führt zu Steuerausfällen und Mindereinnahmen in der Sozialversicherung und stellt eine Straftat dar. Auch sind diese Personen nicht gegen Krankheit und Arbeitslosigkeit versichert und leisten keine Altersvorsorge.

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Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

April 2024

Neues Aktienrecht: Prüfung durch einen Revisor bei Kapitalverlust

Mit dem neuen Aktienrecht wurden die Pflichten bei einem Kapitalverlust und bei einer Überschuldung sowohl für den Verwaltungsrat (VR) als auch für die Revisionsstelle verschärft.

Neu müssen Gesellschaften ohne Revisionsstelle, d.h. mit Opting-out, bei denen ein Kapitalverlust vorliegt, die letzte Jahresrechnung vor der Genehmigung durch die Generalversammlung einer eingeschränkten Revision unterziehen. Der Verwaltungsrat muss einen zugelassenen Revisor mit dieser Prüfung beauftragen. Auf die Prüfung kann nur verzichtet werden, wenn der VR eine Nachlassstundung beantragt. Rangrücktritte entbinden ihn nicht von seinen Pflichten.

Diese eingeschränkte Revision beschränkt sich auf die Jahresrechnung; die Anträge an die Generalversammlung zur Verrechnung des Bilanzverlustes unterliegen nicht dieser Prüfung.

Bei einer Überschuldung muss ebenfalls eine eingeschränkte Revision durchgeführt werden. Dies gilt auch schon, wenn es einen begründeten Verdacht bezüglich einer Überschuldung gibt oder sich buchmässig eine Überschuldung zeigt. Der VR muss dann sofort einen Zwischenabschluss zu Veräusserungs- und Fortführungswerten erstellen. Zeigt sich eine Überschuldung nur buchmässig, muss keine Meldung ans Gericht erfolgen, wenn genügend Rangrücktritte vorliegen. Der Rangrücktritt befreit ein Unternehmen jedoch nicht von der Pflicht, einen Zwischenabschluss zu erstellen.

Schuldner müssen nicht dreimal gemahnt werden

Weit verbreitet ist die Meinung, Rechnungen seien innerhalb einer Zahlungsfrist von 30 Tagen zu zahlen, was nicht richtig ist. Die Parteien können frei entscheiden, wie sie Zahlungsfristen vereinbaren und ob und wie Mahnungen nötig sind; das Gesetz schreibt hier keine Regeln vor. Wurde vertraglich nichts anderes vereinbart, so kann der Rechnungsteller die sofortige Zahlung fordern.

Hält ein Schuldner die Zahlungsfrist nicht ein, kann ein Gläubiger umgehend die Betreibung einleiten. Verzugszinsen sind geschuldet, sobald sich der Schuldner in Verzug befindet. Wurde keine bestimmte Zahlungsfrist vereinbart, so ist der Verzugszins erst geschuldet, wenn der Schuldner vom Gläubiger gemahnt, d.h. in Verzug gesetzt wurde. Eine Mahnung entfaltet ihre Wirkung erst, wenn diese beim Adressaten eingeht. Es empfiehlt sich, bei dubiosen Schuldnern Mahnungen per Einschreiben oder A-Post Plus zuzustellen.

Gebühren für das Inkasso der Schulden sind im Gesetz nicht geregelt, es finden sich nur Bestimmungen zum Verzugszins. Inkassogebühren sind daher nur geschuldet, wenn sie bei Vertragsabschluss vereinbart wurden.

Keine Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben und Anspruch auf Sozialhilfeleistungen

Das Bundesgericht äusserte sich in einem aktuellen Entscheid zum Verhältnis der Pflicht zum Vorbezug von Freizügigkeitsguthaben der beruflichen Vorsorge und dem Anspruch auf Sozialhilfeleistungen.

Sozialhilfebeziehende können nicht verpflichtet werden, sich Freizügigkeitsguthaben mit 60 Jahren vorzeitig auszahlen zu lassen, wenn dieses beim Erreichen der Altersgrenze von 63 Jahren zum Vorbezug der AHV-Rente bereits aufgebraucht wäre. Die Höhe des Mittelverbrauchs misst sich dabei an der Bedarfsberechnung für Ergänzungsleistungen, der höher liegt als der sozialhilferechtliche Bedarf. (Quelle: BGE 8C_333/2023 vom 1.2.2024)

Liegenschaften und Erbengemeinschaften: das muss beachtet werden

Oft werden private Liegenschaften an Geschwister vererbt. Die Geschwister verkaufen die Liegenschaft oder planen, etwas Grösseres auf dem Gelände zu bauen, ein Mehrfamilienhaus zum Beispiel.

Steuerlich ist dabei einiges zu beachten:

  • Abrisskosten sind steuerlich absetzbar.
  • Liegenschaften, die vor dem Erbgang als private Vermögensverwaltung eingestuft waren, bleiben das auch nach dem Tod des Erblassers.
  • Verkaufen die Erben die Liegenschaft als solches, wird dies als privater Verkauf qualifiziert.
  • Beginnen die Erben mit dem Bau eines Mehrfamilienhauses und planen, Stockwerkeigentum zu verkaufen, kann das als gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel interpretiert werden.
Was bedeutet gewerbsmässiger Liegenschaftenhandel?

Gewerbsmässigkeit des Liegenschaftenhandels ist anzunehmen, wenn der Handel mit Liegenschaften über den Rahmen einer ordentlichen Vermögensverwaltung hinausgeht und in der Absicht erfolgt, mit dem planmässigen An- und Verkauf von Grundstücken einen Verdienst zu erzielen. Eine Erwerbstätigkeit liegt vor, wenn der Steuerpflichtige den Liegenschaftenhandel hauptberuflich oder im engen Zusammenhang mit der hauptberuflichen Tätigkeit nebenberuflich ausübt. Eine Erwerbstätigkeit kann aber auch im nur gelegentlichen oder vereinzelten Kauf und Verkauf von Grundstücken interpretiert werden, wenn sich der Steuerpflichtige bemüht, wie ein nebenberuflich Selbständigerwerbender, mit dem Liegenschaftenmarkt Gewinne zu erzielen.

Die Einschätzung als gewerbsmässiger Liegenschaftenhändler durch das Steueramt hat gravierende Folgen:

  • Der Verkaufsgewinn wird neben der Grundstückgewinnsteuern auch mit der direkten Bundessteuer und der AHV für Selbständigerwerbende belastet. Eine Belastung von ca. 20 Prozent.
  • Die Einschätzung gilt auch auf alle späteren Liegenschaftsverkäufe und Erträge aus Liegenschaften der einzelnen Erben, auch solche, die nicht mit der Erbengemeinschaft zusammenhängen.

Die Indizien für einen gewerbsmässigen Liegenschaftenhandel sind:

  • Häufigkeit der Transaktionen
  • Kurze Besitzdauer
  • Inanspruchnahme von Fremdmitteln
  • Zusammenhang mit der beruflichen Tätigkeit
  • Spezielle Kenntnisse
  • Planmässigkeit oder Systematik des Vorgehens
  • Begründung von Stockwerkeigentum. Die Erben verkaufen nicht nur eine einzige Immobilie als solches, sondern diverse Stockwerkseinheiten. Jeder Verkauf zählt für sich
  • Gewinnerhöhende Tätigkeiten des Steuerpflichtigen
  • Wiederverwendung des Verkaufserlöses
  • Beteiligung an einer Personengesellschaft oder einfachen Gesellschaft.

Es ist daher essenziell, sich bei einem Bauprojekt unbedingt vor irgendwelchen rechtlich relevanten Handlungen fachlich beraten zu lassen. 

Müssen Teilzeit-Mitarbeitende Feiertage kompensieren?

Feiertage sind den Sonntagen gleichgestellte Tage und müssen nicht kompensiert werden, wenn sie auf einen Arbeitstag eines Teilzeit-Mitarbeitenden fallen. Dies bedeutet, dass der Feiertag arbeitsfrei ist.

Der Lohnanspruch für diesen Tag hängt vom Arbeitsvertrag ab. Wer im Stunden- oder Taglohn arbeitet, hat – ausser am 1. August – nur einen Lohnanspruch, wenn das im Arbeitsvertrag geregelt oder im Unternehmen üblich ist. Mitarbeitende im Monatslohn haben Anspruch auf bezahlte Feiertage.

Die ausgefallene Arbeitszeit muss nicht nachgeholt werden, umgekehrt gibt es auch kein Recht auf Nachbezug von Feiertagen, die auf einen arbeitsfreien Tag fallen.

Wie geht das mit der Kapitalrückzahlung?

Haben Sie für Ihr Unternehmen bei der Gründung mehr als nur das gesetzlich vorgeschriebene Mindestkapital eingezahlt, können Sie später eine Kapitalreduktion vornehmen und diese Gelder wieder an die Aktionäre oder Gesellschafter zurückzahlen. 

Eine Kapitalreduktion macht Sinn, wenn das Unternehmen über eine ausreichende Liquidität verfügt oder wenn zu viel nicht benötigtes Eigenkapital enthalten ist. Solche Kapitalrückzahlungen – etwa auch anstelle von Dividendenausschüttungen – sind steuerfrei.

Der Verzicht auf eine Nutzniessung gilt als Schenkung

Ein Erblasser vermachte seiner bei ihm wohnhaft gewesenen Haushälterin die Nutzniessung am Wohnhaus. Diese verzichtete zugunsten der Erben auf die Nutzniessung ohne etwas dafür zu verlangen. Das Steueramt stellte darauf den beschenkten Erben eine Rechnung von CHF 15’5336 für die Schenkungssteuer. Dagegen erhoben die Erben Rekurs, erhielt aber nicht Recht vor Gericht.

Das Gericht begründete dies damit, dass der Schenkungswille der Haushälterin gegeben war und eine Schenkung vorliegt. Die Motive der Haushälterin seien beim Vorgang irrelevant; ebenso ist irrelevant, ob die Beschenkten von der Schenkung Kenntnis hatten. (Quelle: Steuerrekursgericht Kt. Zürich, 8.10.2021)

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Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

März 2024

Haftet der Hauskäufer für die Grundstückgewinnsteuer?

In der Schweiz unterliegt der Verkauf von Grundstücken der Grundstückgewinnsteuer. Diese Steuer wird auf den Gewinn erhoben, der aus dem Verkauf von Grundstücken oder Immobilien erzielt wird. Die genauen Bestimmungen können je nach Kanton variieren.

In der Regel haftet der Verkäufer für die Grundstückgewinnsteuer. Der Verkäufer ist verpflichtet, den erzielten Gewinn zu deklarieren und die fällige Steuer zu entrichten.

Aber: Das Steueramt darf die Grundstückgewinnsteuer beim neuen Eigen­tümer einfordern, wenn dies beim Ver­käufer aussichtslos erscheint. Der Staat hat ein Grundpfandrecht zur Sicherstellung seiner Ansprüche. Dabei müssen nicht einmal alle ­r­echtlichen Schritte gegen den eigent­lichen Steuerschuldner ausgeschöpft werden, bevor sich das Steueramt an den neuen Eigentümer hält. Es reicht die Tatsache, dass die Schuld uneinbringlich ist.

Fazit: Der Käufer sollte aus Sicherheitsgründen bei der notariellen Beurkundung einen Beleg verlangen, der bestätigt, dass der Verkäufer die Grundstückgewinnsteuer bereits beim Steueramt hinterlegt ist.

Steuerliche Behandlung von asymmetrischen Dividenden

Wenn Dividenden an die Aktionäre einer Aktiengesellschaft in einer Weise verteilt werden, die von ihren kapitalmässigen Beteiligungsquoten abweicht, wird dies als asymmetrische Dividende bezeichnet. Steuerrechtlich kann eine solche Praxis auf Schwierigkeiten stossen.

Üblicherweise bemisst sich der Gewinnanspruch nach der Beteiligung, d.h. entsprechend dem einbezahlten Aktienkapital.

Werden nun einem Aktionär zum Beispiel mehr Dividende bezahlt als er gemäss seinem Anteil zugute hat, ist dies eine asymmetrische Dividende und kann angefochten werden, sofern sie in den Statuten nicht geregelt ist.

Steuerlich wird die asymmetrische Dividende wie folgt behandelt:

  • Die überhöhte Dividende kann als Lohn interpretiert werden, wenn der Aktionär bei der Aktiengesellschaft angestellt ist. In diesem Fall wird sie entsprechend als Einkommen für den Empfänger qualifiziert, und es fallen dementsprechend Sozialabzüge an.
  • Die zusätzliche Dividende wird als Tantieme besteuert und die AG kann dies nicht als Aufwand abbuchen. Ebenfalls werden hier Sozialversicherungsabgaben fällig.

Kein Zusammenlegen von Einkommen bei Ehegatten mit ausländischem Wohnsitz

Leben Ehegatten in ungetrennter Ehe in zwei verschiedenen Ländern, so ist nur der in der Schweiz wohnhafte Ehegatte im Inland steuerpflichtig. Einkommen und Vermögen werden vom im Ausland lebenden Ehegatten getrennt besteuert; die Werte dürfen nicht zusammen­ge­rechnet werden. (Quelle: BGE 2C_354/2022 vom 20.3.2023)

Was ist ein Mietzinsvorbehalt?

Mit einem Mietzinsvorbehalt, auch Mietzinsreserve genannt, erklärt der Vermieter, dass der Mietzins nicht vollständig angepasst wurde. Mieter müssen zu einem späteren Zeitpunkt mit einer Anpassung rechnen.

Der Mietzinsvorbehalt muss im Mietvertrag oder anlässlich einer Mietzinserhöhung angezeigt werden und muss folgenden formellen Anforderungen genügen:

  • Der Mietzinsvorbehalt muss in Franken oder Prozenten des Nettomietzinses ausgewiesen und präzis begründet sein.
  • Wenn mehrere Erhöhungsgründe vorbehalten werden, ist für jeden einzelnen aufzuführen, wie hoch die entsprechende Mietzinsreserve ist. Ein allgemeiner Hinweis wie «ungenügende Mietzinserhöhung» genügt nicht.

Folgende Gründe sind zulässig:

  • Ungenügende Verzinsung des Eigenkapitals (mangelnde Netto- oder Brutto-Rendite).
  • Wertvermehrende Investitionen wurden noch nicht oder nur teilweise auf den Mietzins überwälzt.
  • Die kostendeckende Bruttorendite (nur bei Neubauten) ist nicht erreicht.
  • Der orts- und quartierübliche Mietzins ist nicht erreicht.
  • Referenzzins, allgemeine Kostensteigerungen und Teuerung sind nicht auf dem aktuellen Stand.

Ein Mietzinsvorbehalt ist nur zulässig, wenn der Mietzins des Vormieters unverändert übernommen wurde. Der Mietzinsvorbehalt kann erst angefochten werden, wenn er umgesetzt wird.

Verdachtskündigungen sind zulässig

Das Bundesgericht hatte zu beurteilen, ob einem Bankdirektor wegen sexueller Belästigung zu Recht gekündigt wurde. Er hatte auf missbräuchliche Kündigung geklagt und seinem Arbeitgeber vorgeworfen, dass der diverse Formfehler bei der Untersuchung seines Falls im Unternehmen begangen hatte.

Das Bundesgericht stellte klar, dass im Arbeit­srecht das Prinzip der Kündi­gungs­frei­heit gilt. Es bedarf grund­sät­zlich kein­er beson­deren Gründe, um zu kündi­gen.

Ihre Gren­zen find­et die Kündi­gungs­frei­heit nur im Miss­brauchsver­bot. Die vorherige Instanz bewertete die interne Untersuchung der Beschwerdeführerin mit einem unverhältnismässig hohen Massstab und stellte Anforderungen an das Unternehmen, die teilweise über das hinausgehen, was sogar von einer Strafverfolgungsbehörde gefordert werden könnte. Im Gegen­satz zum Strafrecht, wo es keine «Ver­dachtsverurteilun­gen» gäbe, seien im Arbeit­srecht Ver­dacht­skündi­gun­gen zuläs­sig und nicht ein­mal dann miss­bräuch­lich, wenn sich der Ver­dacht später als unbe­grün­det erweise. Fol­glich müsse der Arbeit­ge­ber nicht beweisen, dass die Vor­würfe zuträfen. (Quelle: BGE 4A_368/2023 vom 19.1.2023)

Einige finanzielle und steuerliche Fakten zur Scheidung

  • Bei hängigem Scheidungsverfahren oder wenn die Ehegatten seit zwei Jahren getrennt leben, entfällt der Pflichtteilsschutz des überlebenden Ehegatten.
  • Ist das Einkommen des zahlenden Elternteils bei Kindesunterhalt niedrig oder unzureichend, das Vermögen aber gross, wird das Vermögen bei der Bestimmung des Unterhalts berücksichtigt.
  • Das Existenzminimum des zahlenden Elternteils muss immer gesichert und gedeckt sein. Keine Rente wird fällig, wenn die Zahlung einer Rente das strenge Existenzminimum des zahlenden Elternteils beschneidet.
  • Die Rentenhierarchie muss beachtet werden. Das bedeutet, dass bei beschränkten finanziellen Mitteln die Rente für minderjährige Kinder Vorrang hat vor der Rente für den (Ex-)Ehepartner. Die Rente des Ex-Ehepartner hat wiederum Vorrang gegenüber der Rente für erwachsene Kinder. Das minderjährige Kind hat stets Vorrang.
  • Das Vermögen wird bei der Bestimmung des Kinderunterhalts berücksichtigt, wenn es sehr gross ist und das Einkommen niedrig.
  • Das Gericht ist immer frei, über die Höhe es Beitrags für das Kind zu entscheiden. Es ist nicht an das Einverständnis der Eltern gebunden und entscheidet allein im Interesse des Kindes.
  • Mit der Scheidung wechseln die Ehepartner von der gemeinsamen Besteuerung zur getrennten Veranlagung. Der Stichtag dafür ist der 31. Dez. des Folgejahres.
  • Offene Steuerschulden bis zum Trennungsdatum werden beiden Ehepartnern solidarisch belastet.
  • Kinder, aus welchen Betten sie auch stammen, werden alle gleich behandelt. Die Renten sind für alle im gleichen Alter gleich.

Lebensgemeinschaft bedeutet nicht zusammenwohnen

Ein SBB Mitarbeiter war fünf Jahre mit seiner Lebenspartnerin zusammen und heiratete sie zwei Monate vor seinem Tod. Die SBB-Pensionskasse verweigerte der Witwe die Rente, da das Paar nicht fünf Jahre zusammengelebt hatte.

Das Bundesgericht gab der Witwe Recht: Das Regelement der Pensionskasse verlange nicht, dass Eheleute mindestens fünf Jahre zusammenwohnen. Es reiche, wenn sie fünf Jahre eine Lebensgemeinschaft geführt hätten. (Quelle: BGE 9C_655/2021 vom 3.2.2023)

Disclaimer: Trotz gewissenhafter Bearbeitung und sorgfältiger Recherche kann keine Haftung für den Inhalt der Beiträge übernommen werden. Konsultieren Sie im Zweifelsfalle eine Fach­person.

Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

Februar 2024

Darf der Bonus ungerecht verteilt werden?

Das Bundesgericht hatte sich mit der Klage eines Arbeitnehmers zu beschäftigen, der sich bei der Bonus-Verteilung nicht gerecht behandelt gefühlt hatte. Vier seiner hierarchisch gleichgestellten Kollegen erhielten trotz Nichterfüllung der Bedin­gungen einen Bonus, er nicht. Er klagte auf Gleichbehandlung.

Es müsse eine klare persönlichkeitsverletzende Schlechterstellung sein, damit die Verweigerung des Bonus als willkürliche Diskriminierung gelte, meinte das Bundesgericht. Die Verbesserung der Bedingungen für eine Gruppe von Mitarbeitenden bedeutet nicht zwangsläufig eine abwertende Geringschätzung gegenüber anderen Mitarbeitenden. Somit ist die Besserstellung eines einzelnen Arbeitnehmers oder einer Minderheit und die Benachteiligung von grösseren Gruppen oder gar ganzen Mitarbeiter­ka­te­gorien nicht zu beanstanden.

Das Bundesgericht stellt somit den Grundsatz der Vertragsfreiheit über das Gleichbehand­lungs­gebot. (Quelle: BGE 4A_239/2021 vom 16.12.2022)

Reihenfolge in der Verlustverrechnung

Das neue Aktienrecht gibt eine klare Reihenfolge zur Verlustverrechnung vor:

  1. Verrechnung mit dem Gewinnvortrag
  2. Verrechnung mit den freiwilligen Reserven.

Beide Fälle sind gesetzlich vorgeschrieben und brauchen keinen Generalver­samm­lungs­­beschluss.

Verbleiben noch weitere Verluste, können diese auf die neue Rechnung vorge­tragen werden, oder

  • zuerst mit den gesetzlichen Gewinnreserven und dann
  • mit den gesetzlichen Kapitalreserven

verrechnet werden.

Bei diesen Fällen muss der Verwaltungsrat der Generalversammlung die Verrech­nung beantragen resp. den Verlust vortragen.

Anstelle einer Verrechnung mit den gesetzlichen Reserven kann der Verlust auch auf das neue Jahr vorgetragen werden.

Enge Regeln für Steuerabzüge von Berufskleidern

Die Steuerbehörden haben eng definierte Bedingungen für den Abzug von Berufskleidern gemacht. Überkleider, Laborkittel und Schutzgewänder sind abzugs­­fähig. Ebenfalls Arbeitshelme und Werkstattschuhe.

Nicht abgezogen hingegen dürfen Massanzüge oder Designerkleider, da diese auch privat getragen werden können. Auch andere Kleider, die privat nutzbar sind, wer­den nicht zum Abzug zugelassen.

Es gilt: Berufskleider können nur abgezogen werden, wenn man auf den Pauschal­ab­zug für Berufsauslagen verzichtet. Dann sind alle Auslagen zu be­rech­nen und zu belegen.

Anpassung des Mietzinses nach Ende eines indexierten Mietvertrags

Bei Geschäftsmieten sind indexierte Verträge mit fester Laufzeit üblich. Wenn das Mietverhältnis ohne Festlegung einer weiteren festen Dauer fortgesetzt wird, stellt sich die Frage nach der Anpassung des Mietzinses. In einem vorliegenden Fall forderte der Mieter nach Ablauf der Indexierung eine Herabsetzung des Mietzinses und argumentierte mit dem gesunkenen Referenzzinssatz im Vergleich zum Beginn des Vertrags. Das Bundesgericht entschied gegen den Mieter aufgrund des verspäteten Antrags.

Bei indexierten Mietverhältnissen müssen Anpassungen des Mietzinses unter Einhaltung der Kündigungsfrist bis zum Ende der Indexklausel geltend gemacht werden. Fehlt ein rechtzeitiger Antrag auf eine Mietzinsherabsetzung, gelten die Kostenstände zum Zeitpunkt des Auslaufens der Indexklausel als Grundlage für zukünftige Mietzinsänderungen. (Quelle: BGE 4A_252/2023 vom 24.10.2023).

Rechtliches zu «BYOD» – Bring Your Own Device

«Bring Your Own Device» (BYOD) bezieht sich darauf, dass Mitarbeitende ihre eigenen persönlichen Geräte wie Smartphones, Laptops oder Tablets für berufliche Zwecke nutzen. In der Schweiz gibt es einige rechtliche Aspekte, die bei der Implementierung von BYOD beachtet werden sollten:

  • Arbeitsrecht: Stellt der Mitarbeitende das Arbeitsgerät selbst, muss er gemäss OR dafür entschädigt werden, es sei denn, es sei anders vereinbart. Ein Arbeitgeber, der ohne explizite Regelung toleriert, dass sein Arbeitnehmer private Geräte verwendet, läuft somit Gefahr, dass der Arbeitnehmer einen Entschädigungsanspruch geltend macht.
    Wird der Mitarbeitende verpflichtet, eigene Geräte zu nutzen, muss der Arbeits­vertrag entsprechend angepasst werden. Die Nutzung von eigenen Geräten geht über das Weisungsrecht des Arbeitgebers hinaus und verlangt eine Änderungskündigung.
    • Haftung bei Beschädigung oder Verlust: Wird das private Gerät, das ein Mitarbeitender (erlaubterweise) zur Arbeitsleistung einsetzt, gestohlen oder beschädigt, so haftet der Arbeitgeber dafür.
    • Datenschutz: Die Datenschutzbestimmungen müssen eingehalten werden. Es ist wichtig sicherzustellen, dass personenbezogene Daten ange­messen geschützt und verarbeitet werden.
    • Geschäftsgeheimnisse und geistiges Eigentum müssen angemessen tech­nisch geschützt werden.
    • Sicherheitsanforderungen: Angemessene Sicherheitsmassnahmen müssen auf den persönlichen Geräten implementiert werden. Verschlüsselung, Pass­wort­schutz usw. gehören dazu.

Ein Arbeitgeber ist gut beraten, die relevanten Punkte in einer BYOD-Policy, entsprechenden Weisungen und Reglementen, allenfalls sogar im Arbeitsvertrag klar zu regeln. Mit einer möglichst klaren Regelung kann er spätere Probleme vermeiden und Haftungsrisiken minimieren.

Tantiemen, Dividenden und Superdividenden

Dividenden bis 5% heissen (Grund)-Dividenden. Darüberhinausgehende Dividen­den nennt man Superdividenden. Für Superdividenden braucht es keine Zuweisung an die Reserven, für «gewöhnliche» Dividenden hingegen schon.

Eine Tantieme ist eine ergebnisabhängige Vergütung, die meistens nebst einer festen Kompensation an den Verwaltungsrat fliesst.

Von Superdividenden und Tantiemen ist in der Regel abzuraten. Diese unterliegen der Doppelbesteuerung, weil sie zuerst das Unternehmen als Gewinn und an­schliessend vom Empfänger noch als Einkommen versteuern werden müssen.

GmbH-Anteile können nicht öffentlich angeboten werden

Die GmbH ist eine personenbezogene Kapitalgesellschaft, an der eine oder mehrere Personen oder Handelsgesellschaften beteiligt sind. Aufgrund ihres personenbezogenen Charakters ist ein öffentliches Angebot zur Zeichnung der Stammanteile ausgeschlossen. Urkunden über Stammanteile können nur als Beweisurkunden oder Namenpapiere errichtet werden, nicht jedoch als Inha­ber­papiere. Diese Ausgestaltung der GmbH macht Stammanteile nicht kapital­marktfähig.

Kein Anspruch auf Überstunden bei vertraglicher Abmachung

Ein Chauffeur vereinbarte mit seinem Arbeitgeber ein flexibles Arbeitszeitmodell mit einem festen Tageslohn auf Abruf. Die tägliche Arbeitszeit wurde innerhalb des rechtlichen Höchstrahmens bestimmt, ohne eine feste Oberarbeitszeit zu vereinbaren.

Der Chauffeur klagte darauf auf die Auszahlung von Überstunden und Überzeit. Das Gericht lehnte seine Klage ab, da innerhalb des abgemachten Vertrags keine Überstunden und Überzeit entstehen konnten. (Quelle: BGE 4A_614/2019 vom 20.2.2020)

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Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

Januar 2024

MWST – neu auch Korrekturabrechnungen und Jahresabstimmungen elektronisch einreichen

Ab dem 1. Januar 2024 müssen mehrwertsteuerpflichtige Personen die Ab­rech­nung oder Korrekturabrechnung online einreichen. Unternehmen, die ihre MWST-Abrechnung an die ESTV heute noch auf Papier erledigen, haben maximal ein Jahr Zeit für die Umstellung.

Auf den 1. Januar 2024 können neu Korrekturabrechnungen und Jahres­abstim­mungen elektronisch eingereicht werden. 

Familienzulagen für im Ausland lebende Kinder

Falls die Kinder von Mitarbeitenden im Ausland leben, gilt für die Kinder von EU- oder Efta-Bürger das Erwerbsort-Prinzip: In dem Land, in dem die Eltern arbeiten, wird die Familienzulage geltend gemacht. Arbeiten beide Elternteile, zahlt der Staat, in dem die Kinder leben. Arbeitet der an­dere Elternteil in einem Land, in dem die Familienzulagen höher sind, dann muss dieses Land eine ­Differenzzahlung ausrichten.

Ab wann gilt der private Börsenhandel als geschäftlich?

Grundsätzlich ist der private Kapitalgewinn steuerfrei. Unter Umständen kann der Kapitalgewinn doch mit der Einkommenssteuer erfasst werden. Nicht unter dem Titel „Einkommen aus Vermögen“, sondern „Einkommen aus selbständiger Tätigkeit“. Dies können Grundstückgewinne bei Architekten oder Immobilien­händler sein oder Börsengewinne bei Bankfachleuten.

Das Bundesgericht hat Kriterien formuliert, wonach bei jedem Fall einzeln beurteilt wird, ob es sich um eine „normale, private Vermögensverwaltung“ oder um einen „gewerbsmässigen und professionellen“ Gewinn handelt. Für professionelles Verhalten spricht:

  • Besondere berufliche Kenntnisse: Fachkenntnisse von Hilfspersonen werden auch zugerechnet
  • Häufigkeit der Transaktion: je mehr Transaktionen desto kritischer
  • Art des Vorgehens: je planmässiger desto kritischer
  • Finanzierungsart: Fremdfinanzierung ist kritisch
  • Verwendung der erzielten Gewinne: Reinvestition ist kritisch
  • Absicherung der Transaktion: kritisch falls durch Derivate gesichert
  • Besitzesdauer: je kürzer des kritischer.

Auch der Handel mit Wein oder Kunstgegenständen kann schnell einmal als ge­werbs­mässig eingestuft werden und damit Erwerbseinkommen darstellen.

Was ist eine Akonto-Dividende?

Bei der Akonto-Dividende handelt es sich um eine Art Bevorschussung der zukünftigen Dividende. Das Unternehmen gewährt dem Aktionär ein kurz­fristiges Darlehen, dessen Rückzahlung mit der später auszuzahlenden Dividende verrechnet wird.

Es ist zu beachten, dass die Darlehen an Aktionäre im Rahmen von Akonto-Dividenden in Bezug auf Verzinsung, Rückzahlung, Rückzahlungswillen usw. einem Drittvergleich standhalten müssen. Andernfalls könnte die Auszahlung als fiktives Darlehen und somit als geldwerte Leistung qualifiziert werden.

Bundesgericht bestimmt die Nettorendite neu bei Geschäfts- und Wohnräumen

Unter bestimmten Bedingungen haben Mieter die Möglichkeit, die Angemessen­heit der Höhe des anfänglichen Mietzinses für Wohn- und Geschäftsräume anzufechten und eine Herabsetzung zu verlangen. Die Beurteilung, ob ein Mietzins als missbräuchlich einzustufen ist, erfolgt entweder anhand der Frage, ob dadurch ein übermässiger Ertrag aus der vermieteten Immobilie erzielt wird (Nettorendite, absolute Methode), oder ob sich der Mietzins im Rahmen der üblichen Sätze für die betreffende Ortschaft oder das entsprechende Viertel bewegt (relative Methode).

Das Bundesgericht hat im Oktober 2020 zwei Parameter zur Bestimmung des zulässigen Anfangsmietzinses von Wohn- und Geschäftsräumen anhand der Nettorendite geändert:

  • Künftig ist das investierte Eigenkapital in vollem Umfang der Teuerung anzupassen
  • Als zulässig gilt neu ein Ertrag, der den Referenzzinssatz um 2% übersteigt, wenn der Referenzzinssatz 2% oder weniger beträgt. 

Mit der Praxisänderung führt das Bundesgericht einen Schwellenwert des Refe­renz­zinssatzes von 2% ein. Dies führt dazu, dass der Aufschlag bei einem Referenzzinsatz von 2,25% oder mehr weiterhin nur 0,5 Prozentpunkte betragen darf. Bei einem Referenzzinssatz von 2,25% ist die zulässige Rendite somit 2,75%, bei einem Referenzzinssatz von 2% dann 4%.

Unfalltaggelder werden bei Mitschuld gekürzt

Bei einem Velounfall mit einem Auto erlitt ein 44-Jähriger ein Schädelhirn­trauma. Da er sich beim Unfall in einem Fahrverbot befand, kürzte die Unfallversicherung die Taggelder wegen grobem Selbstverschulden um zehn Prozent. Vor Bun­desgericht bekam die Versicherung Recht: Der Velofahrer habe den Unfall mitverschuldet, deshalb sei die Kürzung zulässig. (Quelle: BGE 8C_9/2023 vom 10.5.2023)

Weiterhin strenge Regeln für eigenhändig verfasste Testamente

Das Erbrecht besagt, dass der Erblasser eine letztwillige Verfügung durch öffentliche Beurkundung, eigenhändiges Verfassen oder mündliche Erklärung formulieren kann. Alle drei Formen unterliegen bestimmten Vorschriften, deren Missachtung zur Ungültigerklärung führen. Das Erbrecht ist durch Formstrenge geprägt, wobei eigenhändige Testamente den Willen des Erblassers sichtbar machen sollen. Das eigenhändige Testament muss vom Erblasser von Anfang bis Ende einschliesslich Datum handschriftlich niedergeschrieben und unterschrieben werden.

Im vorliegenden Fall verfasste die Erblasserin ein handschriftliches «Testament» ohne Unterschrift. Das Bundesgericht bestätigte, dass die handschriftliche Nennung des Namens am Anfang nicht als Unterschrift gilt. Das Bundesgericht beharrt auf den Formvorschriften und lässt das Testament ohne eigenhändige Unterschrift nicht als gültig zu. (Quelle: BGE 5A_133/2023)

Darlehen an Bekannte und Freunde – darauf sollten Sie achten

Das Verleihen von Geld an einen Freund sollte sorgfältig durchdacht werden, um mögliche Komplikationen zu vermeiden. Hier die wichtigsten acht Punkte.

Klare Vereinbarungen schriftlich festhalten

Regeln Sie das Darlehen in einem Vertrag, der

  • die Höhe des Darlehens
  • die Rückzahlungsmodalitäten
  • den Zinssatz und
  • den Zeitrahmen für die Rückzahlung festlegt.

Dies dient als rechtliche Absicherung und verhindert mögliche Missverständnisse.

Festlegung von Konditionen

Definieren Sie klar, ob es sich um ein zinsloses Darlehen handelt oder ob Zinsen verlangt werden.

Rückzahlungsplan vereinbaren

Vereinbaren Sie, wann und wie das Geld zurückbezahlt wird. Legen Sie einen rea­listischen Zeitrahmen fest und besprechen Sie was passiert, wenn die Rück­zahlung nicht termingerecht eintrifft. Seien Sie sich bewusst, dass Sie unter Umständen un­angenehme Schritte gegen Ihren Freund einleiten müssen.

Klären Sie auch, ob die Rückzahlung an Bedingungen geknüpft ist, z.B. wenn Ihr Freund plötzlich in eine bessere finanzielle Situation gerät.

Persönliche Finanzlage des Freundes prüfen

Überlegen Sie, ob Ihr Freund finanziell in der Lage ist, das Geld zurückzuzahlen.

Beratung beanspruchen

Es kann sinnvoll sein, professionellen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass die Vereinbarung rechtsverbindlich ist.

Grenzen setzen

Überlegen Sie sich im Vorfeld, bis zu welcher Höhe Sie bereit sind, Geld zu ver­leihen. Setzen Sie klare Grenzen für sich selbst.

Auswirkungen auf die Beziehung berücksichtigen

Bedenken Sie, dass finanzielle Angelegenheiten oft zu Spannungen führen können. Seien Sie sich bewusst, dass Geld verleihen die Freundschaft beeinflusst.

Steuerliche Auswirkungen nicht vergessen

Wenn Sie einem Bekannten Geld leihen und dafür Zinsen erhalten, sind Sie ver­pflichtet, diese Zinseinkünfte in Ihrer Steuererklärung zu erfassen. Gleichzeitig müssen Sie das gewährte Darlehen im Wertschriftenverzeichnis angeben. Diese Rege­lung gilt unabhängig davon, ob es sich um ein verzinstes oder zinsloses Dar­lehen handelt. Ihr Bekannter hat die Möglichkeit, das Darlehen als Schuld in seinem Schuldenverzeichnis zu deklarieren und somit steuerliche Vorteile in An­spruch zu nehmen.

Alternative Lösungen erwägen

Überlegen Sie sich, ob es alternative Möglich­kei­ten gibt, Ihrem Freund zu helfen, ohne eine grosse Geldsumme zu verleihen, wie etwa Ratschläge zur Budgetierung oder Unterstützung bei der Suche nach anderen Finanzierungsoptionen.

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Gerne möchten wir unser Team verstärken. Aus diesem Grund suchen wir einen Mandatsverantwortlichen/Mandatsverantwortliche Treuhand oder Wirtschaftsprüfung. Die Stelleninserate finden Sie nachstehend. Das Pensum ist flexibel gestaltbar zwischen 70 bis 100%.

Die Bewerbung können Sie einreichen an Capol & Partner AG, Martin Bettinaglio, Ottostrasse 29, 7000 Chur oder Mail an Herrn Martin Bettinaglio (martin.bettinaglio@capol-partner.ch) einreichen.

Stelleninserat Mandatsleiter Wirtschaftsprüfung

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Das Wichtigste aus Recht, Steuern und Wirtschaft

Dezember 2023

So gelingt die virtuelle Generalversammlung

Neu sind virtuelle GVs erlaubt. Sie sparen Zeit und Kosten und ermöglichen für die Teilnehmenden eine flexible Teilnahme. Damit sie den rechtlichen Anforderungen ge­nügen, sind folgende Punkte zu beachten:

  1. Vorgängige Statutenänderung: Damit die virtuelle GV mit Stimmabgabe durchgeführt werden kann, müssen die Statuten angepasst werden. Dies bedeutet eine Vorlaufzeit von ca. einem Jahr.
  2. Technische Voraussetzungen: Damit die GV reibungslos abläuft, muss die Technik geprobt und die Teilnehmenden unter Umständen geschult werden. Bei technischen Problemen während der GV muss die gesamte GV wiederholt werden.
  3. Identifikation: Das Unternehmen muss sicherstellen, dass nur Aktionäre an der GV teilnehmen können. Dies kann durch Authentifizierung mittels Zugangscodes, Passwörter usw. erreicht werden.
  4. Aktionärsrechte: Aktionärsrechte wie Anträge einbringen, Fragen stellen usw. müssen gesichert sein und eine Abstimmung muss möglich sein.
  5. Datenschutz: Die übertragenen Daten müssen geschützt werden.

Das Protokoll muss die gleichen Anforderungen erfüllen wie bei einer konventio­nellen Generalversammlung. Zusätzlich müssen relevante technische Probleme im Protokoll dokumentiert werden.

Sind Überzeiten und Überstunden in den 13. Monatslohn einzurechnen?

Für den 13. Monatslohn gibt es keine rechtliche Grundlage, er wird freiwillig vom Arbeitgeber ausbezahlt. Wenn er im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dann ist er auch geschuldet.

Oft stellt sich die Frage, welche Lohnbestandteile im 13. Monatslohn einzurechnen sind. Üblich ist es, Überstundenentschädigungen, Familienzulagen, Provisionen, Naturalleistungen, Boni und Gratifikationen nicht einzurechnen. Bei gesetzlichen und vertraglichen Zulagen ist in der Regel kein 13. Monatslohn geschuldet.

Umgekehrt stellt sich die Frage, ob bei der Berechnung von Überstunden-, Überzeit, Nach- und Sonntagszulagen der 13. Monatslohn einzurechnen ist. Die Gerichte haben sich dazu nicht eindeutig geäussert, es bleibt also offen.

Auf jeden Fall ist bei der Auszahlung von überzähligen Ferientagen am Ende des Arbeits­verhältnisses der 13. Monatslohn einzurechnen.

Bei Mitarbeitenden im Stundenlohn wird der 13. Monatslohn meist bereits im Stundenlohn einberechnet, sofern überhaupt ein Anrecht darauf besteht.

Abzug Säule 3a für 2024

Die Steuerverwaltung hat über die Höchstabzüge für Beiträge an die Säule 3a im Steuerjahr 2024 informiert.

  • Abzug Säule 3a 2024 für Steuerpflichtige mit 2. Säule: CHF 7’056.-
  • Abzug Säule 3a 2024 für Steuerpflichtige ohne 2. Säule: Fr. 35’280

immer bilden diese Höchstabzüge gleichzeitig die obere Limite für die Einzahlung, wobei Aufrundungen bei der Einzahlung nicht zulässig sind.

Vorbezug oder Verpfändung einer Pensionskasse?

Werden Pensionskassengelder für Wohneigentum eingesetzt, kann zwischen einem Vorbezug oder der Verpfändung gewählt werden.

Bei einem Vorbezug der Pensionskasse werden Vorsorgegelder für ein höheres Eigenkapital und tiefere Hypotheken genutzt. Die Hypothekarzinsen sind tiefer, aber im Pensionierungsalter stellen sich Vorsorgelücken ein. Der vorbezogene Betrag aus der Pensionskasse wird zu einem reduzierten Satz und getrennt vom übrigen Einkommen besteuert. Diese Steuern dürfen nicht mit dem bezogenen Kapital beglichen werden. Zahlt man das Geld zu einem späteren Zeitpunkt an die Pensionskasse zurück, kann man die Steuern zurückfordern – allerdings ohne Zins.

Meistens ist es vorteilhafter, das Pensionskassenguthaben zu verpfänden. Das Geld bleibt so in der Pensionskasse und würde nur bei Zahlungsunfähigkeit des Schuldners beschlagnahmt. Der Nachteil ist, dass das verpfändete Kapital blockiert und keine Barauszahlung möglich ist.

Vorbezüge und Verpfändungen sind bei der Wohneigentumsförderung in der Regel bis drei Jahre vor der ordentlichen Pensionierung erlaubt. Pensionskassen können in ihrem Reglement aber anderes festlegen.

 Vorbezug PKVerpfändung PK
VorteileHöheres EigenkapitalTiefere HypothekTiefere HypothekarzinsenKeine KapitalbezugssteuernKeine Leistungseinbussen wenn Verpfändung wieder aufgehoben wirdKeine KapitalbezugssteuernEinkäufe in die PK bleiben möglich
NachteileBezogenes Kapital muss versteuert werdenTiefere AltersleistungWiedereinzahlungspflicht bei Verkauf der LiegenschaftKeine Einkäufe in die PK möglich, solange Vorbezug nicht zurückbezahlt wirdNur möglich, wenn die Tragbarkeit bei hohen Zinsen gewährleistet istRisiko der PfandverwertungHöhere Wohnkosten durch höhere Hypothekarzinsen

Berufskostenpauschalen und Naturalbezüge für 2024

Der Maximalabzug der Fahrkosten von CHF 3‘200 bleibt für das Steuerjahr 2024 unverändert. Die übrigen Pauschalabzüge für Berufskosten erfahren für das Steuerjahr 2024 ebenfalls keine Änderungen.

Neue Vergütungs- und Verzugszinssätze ab 2024

Das Eidgenössische Finanzdepartement passt die Vergütungs- und Verzugszins­sätze für Bundessteuern und -abgaben an das gestiegene Zinsniveau an. Ab 2024 gilt bei Verzug und für Rückerstattungen ein Zinssatz von 4,75 %.

Der Vergütungszinssatz auf freiwillige Vorauszahlungen bei der direkten Bundes­steuer steigt auf 1,25 % (bisher 0 Prozent). Bei freiwilligen Vorauszahlungen bei der Mehrwertsteuer wird kein Vergütungszins ausgerichtet.

Wann einen Vertrauensarzt einsetzen?

Der Vertrauensarzt wird vom Arbeitgeber bestimmt und wird eingesetzt, wenn objektive Zweifel an der geltend gemachten Arbeitsunfähigkeit bestehen. Dies kann der Fall sein, wenn die Arbeitsunfähigkeit unmittelbar nach Beginn der Kündigungsfrist oder während nicht bewilligten Ferien eintritt.

Eine vertrauensärztliche Untersuchung sollte möglichst rasch stattfinden, damit sie einen hohen Beweiswert hat.

Das Zeugnis eines Vertrauensarztes gibt Auskunft über Dauer und Grad der Ar­beits­unfähigkeit. Der Vertauensarzt ist wie alle Ärzte an die Schweigepflicht gebunden.

Widersprechen sich die Arztzeugnisse, dann kann der Arbeitgeber den Mitar­bei­tenden auffordern, wieder zur Arbeit zu erscheinen und im Weigerungsfalle die Lohn­zahlung einstellen oder sogar kündigen.

Verweigert der Mitarbeitende den Besuch beim Vertrauensarzt, kann der Arbeit­geber davon ausgehen, dass das Arztzeugnis ungültig ist. Er kann den Mitarbeitenden auffordern, zur Arbeit zu erscheinen.

Kommt der Fall vor Gericht, stellt das Zeugnis des Vertrauensarztes nicht das einzige Beweismittel dar. Es werden Zeugen befragt und weitere Faktoren wie der Zeit­punkt der Krankschreibung berücksichtigt.

Grundsätzlich stellt der Vertrauensarzt ein gutes Mittel zur Vermeidung von unge­recht­fertigten Krankschreibungen dar.

Aufhebung der Steuerbefreiung auf Elektrofahrzeuge

Ab dem 1. Januar 2024 werden Elektroautos der Automobilsteuer unterstellt. Die Besteuerung von Elektroautos ist Teil des Bereinigungskonzepts für den Staats­haushalt, welches der Bundesrat beschlossen hat.

Aufhebung Härtefall-Regel beim Eigenmietwert

Das Verwaltungsgericht des Kantons Zürich und das Bundesgericht haben festgestellt, dass eine Gesetzesgrundlage für den Härtefalleinschlag beim Eigen­mietwert fehlt.

Neu muss darum der Eigenmietwert gemäss Liegen­schaf­ten­bewertung der Gemeinde versteuert werden. Bis anhin wurde in einigen Kantonen Steuerrabatte an Liegenschaftenbesitzer gewährt, die über ein geringes Einkommen verfügten. So sollte verhindert werden, dass diese ihre Liegen­schaft verkaufen müssen, um die Steuern bezahlen zu können. Dies betraf oft Rentner, die zwar ein Haus besitzen, aber von einer bescheidenen Rente leben. Neu urteilt das Bundesgericht, dass Personen, die ein Haus besitzen, nicht als Härtefall eingestuft werden dürfen. Das Bundesgericht sah in der Härtefallklausel im Kanton Tessin einen Verstoss gegen den Verfassungsgrundsatz der Gleichbe­handlung von Wohneigentümerinnen und Mietern. Inwieweit kantonale Härtefall-Regelungen gekippt werden, steht noch aus. (Quelle: BGE 2C_605/2021 vom 4.8.2022)

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